Seit 2012 gibt es die Förderrichtlinie „Querschnittstechnologien“ mit der das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Umrüstung auf energieeffiziente Anlagen (LED-Beleuchtung), einschließlich Planungs- und Installationskosten, mit 20 – 30 % bezuschusst. Gefördert sind 2014
- Drucklufterzeuger + Wärmerückgewinnungsanlagen in Drucklufterzeugern
- Elektrische Motoren und Antriebe
- LED-Beleuchtungssysteme
- Pumpen
- Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen
Die Förderung in Anspruch nehmen können kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten. Außerdem müssen bestimmte technische Effizienzkriterien erfüllt sein.
Investitionsförderung in LED-Technik zeitlich auf 2014 begrenzt
Seit Inkrafttreten der Richtlinie bewilligte das BAFA über 900 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 9,4 Mio. Euro, sieht vor allem im Bereich LED-Beleuchtung aber noch Luft nach oben. Deswegen wurde die Richtlinie im Januar 2014 erweitert. Befristet für dieses Jahr sind nun zusätzlich folgende Einzelmaßnahmen förderfähig
- stromsparende LED-Beleuchtungssysteme und
- tageslichtabhängige Steuerungs-/Regelungstechnik
Der Umstieg auf ein modernes LED-Beleuchtungssystem bewirkt eine Energieersparnis von bis zu 70 %.
Förderung schon ab 2.000 Euro Investitionssumme
Zusätzlich ist die Mindestinvestitionssumme auf 2.000 Euro pro Antrag gesenkt und für die Restfinanzierung vergeben die Landesbanken sowie die KfW seit diesem Jahr außerdem zinsvergünstigte Kredite.
Stichtag ist der 31.12.2014 -– jetzt in energieeffiziente LED-Beleuchtungssysteme investieren!
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