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50W LED Fluter PRO 4000-4500K

50W LED Fluter PRO 4000-4500K


Um den Klimaschutz in Deutschland voranzutreiben, fördert das Bundesumweltministerium seit Juni 2008 verschiedene Projekte zur Senkung der Treibhausgasemissionen. Dazu zählt auch der Umstieg auf LED-Lampen. Im Mittelpunkt der Kommunalrichtlinie steht die Umrüstung auf energieeffiziente LED-Innen- und Hallenbeleuchtungen in sozialen, öffentlichen und kulturellen Einrichtungen.

Hintergrund der Kommunalrichtlinie bzw. der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ ist das Klimaziel der Bundesregierung: Demnach sollen die Treibhausgasemissionen bis 2020 – gemessen am Stand von 1990 – um mindestens 40 Prozent sinken, bis 2050 sogar um 80 bis 95 Prozent. Durch die Förderung kommunaler Klimaschutzprojekte will das Bundesumweltministerium zur Erreichung dieses ehrgeizigen Ziels beitragen und kurzfristig nachhaltig Emissionen senken. Von 2008 bis Ende 2013 konnten bereits über 6.000 lokale Klimaschutzprojekte in rund 3.000 Kommunen umgesetzt werden. Grund für eine Neuauflage in 2015/16!

LED-Lampen als investiver Klimaschutz

Zum Förderumfang der Kommunalrichtlinie zählen neben der Energieberatung, der Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten sowie der Etablierung von Energiesparmodellen in Schulen und Kitas auch investive Klimaschutzmaßnahmen. Hierunter fällt ausdrücklich auch die Umrüstung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung inklusive Regeltechnik bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung. Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Schulen, Kindertagesstätten und Hochschulen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus, kulturelle Einrichtungen, Werkstätten für behinderte Menschen sowie Betriebe und Unternehmen in kommunaler Trägerschaft.

Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30 Prozent, mindestens aber 5.000 Euro an den Gesamtausgaben. Deren Höhe muss mindestens 16.667 Euro betragen.

Fördervoraussetzungen:

•    die Umrüstung auf LED-Lampen erzielt eine CO2-Einsparung von 50 Prozent
•    es werden komplette LED-Leuchten eingebaut (kein bloßer Leuchtmittelaustausch)
•    die Anlagen stehen im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers und verbleiben dort während der Zweckbindungsfrist von fünf Jahren
•    Es handelt sich nicht um Sakralbauten oder Gebäude zur medizinischen Versorgung

Das kommt in den Förderantrag:

•    ausgefülltes, von einem Fachkundigen unterschriebenes, gestempeltes Excel-Berechnungsformular (eigene Formularseite für jedes Leuchtensystem).
•    Bestätigung, dass der Antragsteller Eigentümer der Anlage ist
•    Elektronischer Förderantrag easy Online
•    Produktdatenblätter der für die Sanierung vorgesehenen LED-Lampen und Steuerelemente
•    Per Post an Projektträger: Unterschriebener Ausdruck des Förderantrags und alle obigen Unterlagen

Kommunalrichtlinie: Beste Chance für Umstieg auf LED-Lampen

Da Quecksilber- und Natriumdampflampen laut EU-Verordnung ab April 2015 nicht mehr in den Markt gebracht werden dürfen, ist die Förderung die Gelegenheit für Antragsberechtigte, auf energieeffiziente LED-Lampen umzustellen. Denn gerade in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder Sporthallen sind häufig noch viele der alten Energiefresser zu finden. LED-Lampen sind mit ihrem geringen Verbrauch und einer Lebensdauer von 50.000 Stunden eine besonders nachhaltige Investition, denn sie amortisieren sich bereits nach rund zwei Jahren. Aktuelle Beispielrechnungen kommen dabei auf ein Einsparpotenzial von ca. 80 Prozent.