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EU Vorgaben für LED-BeleuchtungMit neuen Effizienzregeln für gerichtete Lichtquellen (z.B. LED-Lampen) will die EU bis 2020 jährlich 25 Terrawattstunden Energie sparen, wie z.B. durch LED Beleuchtung.  Die neuen Klimaschutz-Regeln aus der EU-Verordnung (1194/2012) gelten seit dem 1. September 2013 und definieren erstmals spezifische Leistungsanforderungn an Stromverbrauch und Co. Gleichzeitig wurde die Informationspflicht auf Verpackungen ausgeweitet.

 

LEDLager: Verpackungshinweise schaffen seit September Überblick beim Kauf

EnergielabelOb Lampen energieeffizient sind oder nicht, erfahren Verbraucher ab sofort anhand eines neuen Energielabels, mit dem Lampen seit letztem Monat gekennzeichnet sein müssen. Dieses Label ordnet jede Lichtquelle in eine Effizienzklasse von „A++“ für höchste bis „E“ für niedrigste Energieeffizienz ein.

Daneben müssen Lampenverpackungen folgende Informationen enthalten:

Vorgaben für die Qualität von LED-Produkten stärken Verbraucherschutz

Auch für LED-Lampen gelten gemäß der neuen EU-Verordnung 1194/2012 erstmals bestimmte Qualitätsanforderungen und erweiterte Informationspflichten der Hersteller. Die Qualitätsmerkmale betreffen:

EU plant stufenweises Auslaufen ineffizienter Lampen

In einer zweiten Stufe sollen zum 1. September 2014 ineffiziente Halogenlampen vom Markt verschwinden. Für sie sind schon jetzt LED-Lampen ein guter Ersatz, die immerhin rund 90 Prozent weniger Strom als herkömmliche Glühlampen verbrauchen und um ein Vielfaches länger halten.

Eine weitere Ergänzung der Verordnung soll 2016 folgen.

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