
LEDLager: Verpackungshinweise schaffen seit September Überblick beim Kauf

Daneben müssen Lampenverpackungen folgende Informationen enthalten:
- Helligkeit in Lumen (abgestrahlte Lichtmenge im 90° Winkel)
- Lebensdauer in Stunden
- Lichtfarbe in Kelvin
- Angaben zur Dimmbarkeit
Vorgaben für die Qualität von LED-Produkten stärken Verbraucherschutz
Auch für LED-Lampen gelten gemäß der neuen EU-Verordnung 1194/2012 erstmals bestimmte Qualitätsanforderungen und erweiterte Informationspflichten der Hersteller. Die Qualitätsmerkmale betreffen:
- Lichtqualität
- Ausfallquoten
- Mindest-Farbwiedergabewert von 80
- Stromverbrauch
- Kennzeichnung der Lampenverpackungen mit dem neuen Energieverbrauchs-Etikett
EU plant stufenweises Auslaufen ineffizienter Lampen
In einer zweiten Stufe sollen zum 1. September 2014 ineffiziente Halogenlampen vom Markt verschwinden. Für sie sind schon jetzt LED-Lampen ein guter Ersatz, die immerhin rund 90 Prozent weniger Strom als herkömmliche Glühlampen verbrauchen und um ein Vielfaches länger halten.
Eine weitere Ergänzung der Verordnung soll 2016 folgen.
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